Wer eine Stiftung gründen will, denkt über die eigene Lebenszeit hinaus. Eine Stiftung bindet Vermögen dauerhaft an einen Zweck, den Du heute festlegst. Sie fördert Bildung, Forschung, Kultur oder soziale Projekte, sichert ein Familienunternehmen oder unterstützt Menschen in Not, auch Jahrzehnte nach Deinem Tod.
In Deutschland gibt es rund 25.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Jedes Jahr kommen mehrere hundert hinzu. Die Gründung ist aber kein Spontanprojekt. Sie verlangt ein solides Vermögen, einen klar formulierten Zweck und die Anerkennung durch eine Behörde. In diesem Leitfaden erfährst Du, welche Stiftungsarten es gibt, wie viel Kapital Du brauchst und wie Du Schritt für Schritt vorgehst.
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine Vermögensmasse mit eigener Rechtspersönlichkeit. Anders als ein Verein hat sie keine Mitglieder und anders als eine GmbH keine Gesellschafter. Sie gehört sich gewissermaßen selbst. Der Stifter überträgt Vermögen, aus dessen Erträgen die Stiftung ihren Zweck dauerhaft erfüllt.
Seit der Reform des Stiftungsrechts zum 1. Juli 2023 gelten bundesweit einheitliche Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 80 BGB. Die Anerkennung erteilt weiterhin die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.
Der zentrale Grundsatz lautet: Der Stifterwille ist maßgeblich. Was Du in Stiftungsgeschäft und Satzung festlegst, bindet die Organe der Stiftung dauerhaft. Änderungen sind später nur noch unter engen Voraussetzungen möglich.
Diese Stiftungsarten gibt es
Bevor Du eine Stiftung gründen kannst, musst Du die passende Form wählen. Die wichtigsten Varianten im Überblick:
Gemeinnützige Stiftung: Sie fördert die Allgemeinheit, etwa Bildung, Umwelt oder Kultur, und genießt umfassende Steuervorteile.
Familienstiftung: Sie dient vor allem der Versorgung einer oder mehrerer Familien. Steuerlich wird sie nicht begünstigt und unterliegt alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer.
Unternehmensstiftung: Sie hält Anteile an einem Unternehmen und sichert so dessen Fortbestand und Unabhängigkeit.
Verbrauchsstiftung: Sie darf ihr Vermögen über mindestens zehn Jahre aufbrauchen und eignet sich für zeitlich begrenzte Ziele.
Treuhandstiftung: Sie ist nicht rechtsfähig, sondern wird von einem Treuhänder verwaltet. Sie braucht keine behördliche Anerkennung und eignet sich schon für kleinere Vermögen.
Doppelstiftung: Sie kombiniert eine gemeinnützige und eine Familienstiftung, häufig zur Nachfolgeregelung in Familienunternehmen.
Wie viel Vermögen brauchst Du?
Das Gesetz nennt kein festes Mindestvermögen. Es verlangt aber, dass die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Zwecks gesichert erscheint. Die Stiftungsbehörden prüfen deshalb genau, ob die Erträge für die geplanten Aufgaben ausreichen.
In der Praxis erwarten viele Behörden für eine rechtsfähige Stiftung ein Grundstockvermögen von mindestens 50.000 bis 100.000 Euro. Bei niedrigen Zinsen und großen Vorhaben darf es deutlich mehr sein. Rechne selbst nach: Ein Vermögen von 100.000 Euro mit drei Prozent Rendite bringt 3.000 Euro im Jahr. Davon müssen auch Verwaltungskosten bezahlt werden.
Für kleinere Vermögen bieten sich Alternativen an:
eine Treuhandstiftung unter dem Dach einer bestehenden Stiftung,
eine Zustiftung in eine bestehende Stiftung mit passendem Zweck,
ein Stiftungsfonds innerhalb einer Bürgerstiftung,
eine gemeinnützige UG oder ein Verein, wenn Flexibilität wichtiger ist als Dauerhaftigkeit.
Stiftung gründen in 7 Schritten
Von der ersten Idee bis zur Anerkennung vergehen meist drei bis sechs Monate. Plane ausreichend Zeit für Abstimmungen mit Behörde und Finanzamt ein.
Zweck definieren: Lege fest, was die Stiftung dauerhaft bewirken soll und wie sie das tut.
Vermögen planen: Kläre, welches Geld, welche Immobilien oder Unternehmensanteile Du einbringst.
Stiftungsart wählen: Entscheide zwischen rechtsfähiger Stiftung, Treuhandstiftung oder Verbrauchsstiftung.
Satzung entwerfen: Sie regelt Name, Sitz, Zweck, Vermögen und Organe.
Vorabstimmung: Lass den Entwurf von Stiftungsbehörde und, bei Gemeinnützigkeit, vom Finanzamt prüfen.
Stiftungsgeschäft unterzeichnen: Unter Lebenden genügt die Schriftform, im Testament gelten die Formvorschriften des Erbrechts.
Anerkennung beantragen: Nach der Anerkennung überträgst Du das Vermögen auf die Stiftung.
Das Stiftungsgeschäft
Im Stiftungsgeschäft erklärst Du verbindlich, dass Du ein bestimmtes Vermögen dauerhaft einem Zweck widmest. Du kannst eine Stiftung zu Lebzeiten gründen oder per Testament. Die Gründung zu Lebzeiten hat einen großen Vorteil: Du kannst die ersten Jahre selbst mitgestalten und Fehler korrigieren.
Die Satzung
Die Satzung muss mindestens Name, Sitz, Zweck, Vermögen und die Bildung des Vorstands regeln. Sinnvoll sind zusätzliche Regeln zu einem Kuratorium oder Stiftungsrat, zur Vermögensanlage und zur Verwendung der Erträge. Formuliere den Zweck so konkret, dass er Orientierung gibt, und so offen, dass er auch in 50 Jahren noch passt.
Zu Lebzeiten oder per Testament?
Du kannst eine Stiftung gründen, solange Du lebst, oder sie in Deinem Testament anordnen. Beide Wege führen zum Ziel, unterscheiden sich aber deutlich in der Praxis.
Gründung zu Lebzeiten
Gründest Du zu Lebzeiten, begleitest Du die Stiftung in ihren ersten Jahren selbst. Du siehst, welche Projekte funktionieren, baust ein Team auf und kannst die Satzung mit Zustimmung der Behörde noch anpassen. Außerdem nutzt Du die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten selbst. Viele Stifter beginnen mit einem kleineren Vermögen und stocken es durch Zustiftungen schrittweise auf.
Gründung von Todes wegen
Bei einer Stiftung von Todes wegen setzt Du die Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin ein. Das Stiftungsgeschäft muss den Formvorschriften für Testamente entsprechen. Der Nachteil: Du kannst Fehler nicht mehr korrigieren. Erkennt die Behörde die Stiftung nicht an, weil Zweck oder Vermögen nicht passen, scheitert Dein Plan. Bestimme deshalb einen Testamentsvollstrecker und stimme den Entwurf vorab mit der Stiftungsbehörde ab.
Ein Kompromiss ist die Gründung zu Lebzeiten mit kleinem Startvermögen, kombiniert mit einer testamentarischen Zustiftung. So testest Du die Strukturen und sicherst gleichzeitig die langfristige Ausstattung.
Organe und Verwaltung
Jede rechtsfähige Stiftung braucht einen Vorstand. Er vertritt die Stiftung, verwaltet das Vermögen und entscheidet über Förderungen. Viele Stifter übernehmen zunächst selbst den Vorsitz.
Größere Stiftungen richten zusätzlich ein Kuratorium ein. Es kontrolliert den Vorstand, berät ihn und bestellt neue Mitglieder. Das schützt den Stifterwillen auch dann, wenn Du selbst nicht mehr aktiv bist.
Die Stiftungsaufsicht des Landes überwacht, ob die Stiftung Gesetz und Satzung einhält. Sie erhält regelmäßig Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht.
Steuervorteile der gemeinnützigen Stiftung
Wer eine gemeinnützige Stiftung gründen will, profitiert von erheblichen Steuervorteilen – als Stifter und als Stiftung selbst:
Sonderausgabenabzug: Zuwendungen in den Vermögensstock kannst Du bis zu einer Million Euro, bei Zusammenveranlagung bis zu zwei Millionen Euro, verteilt über zehn Jahre absetzen. Das regelt § 10b EStG.
Spendenabzug: Laufende Spenden sind zusätzlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar.
Steuerbefreiung der Stiftung: Keine Körperschaft- und Gewerbesteuer im steuerbegünstigten Bereich.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen bleiben steuerfrei.
Familienstiftungen genießen diese Vorteile nicht. Für sie können sich aber andere steuerliche Gestaltungen lohnen, etwa in Verbindung mit einer Holdingstruktur. Lass Dich dazu unbedingt spezialisiert beraten.
Was kostet die Gründung?
Die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde ist in vielen Bundesländern gebührenfrei oder kostet nur wenige hundert Euro. Die größten Posten sind:
Rechts- und Steuerberatung: für Satzung und Stiftungsgeschäft oft 2.000 bis 10.000 Euro
Notar: nur nötig, wenn Immobilien oder GmbH-Anteile übertragen werden
Laufende Verwaltung: Buchhaltung, Jahresrechnung, Vermögensverwaltung, Website
Vergütungen: optional für Vorstand oder Geschäftsführung
Viele Stifter unterschätzen die laufenden Kosten. Plane realistisch, damit nicht der größte Teil der Erträge in die Verwaltung fließt. Treuhandstiftungen sind hier deutlich günstiger, weil der Treuhänder die Verwaltung bündelt.
Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge
Für Unternehmer ist die Stiftung oft mehr als ein Werkzeug der Philanthropie. Sie kann die Nachfolge regeln, wenn kein Familienmitglied das Unternehmen führen will. Bekannte Beispiele wie Bosch, Zeiss oder Bertelsmann zeigen, wie Stiftungen Unternehmen über Generationen unabhängig halten.
Die Stiftung hält dann die Mehrheit der Anteile, während ein professionelles Management das operative Geschäft führt. So verhinderst Du, dass Erben das Unternehmen zerschlagen oder verkaufen. Vor diesem Schritt solltest Du den Wert Deines Unternehmens mit einer fundierten Unternehmensbewertung ermitteln.
Typische Fehler beim Stiftung gründen
Zweck zu eng: Ein Zweck, der in 20 Jahren nicht mehr gebraucht wird, lähmt die Stiftung.
Vermögen zu klein: Reichen die Erträge nicht, bleibt kaum Geld für Förderung.
Keine Nachfolge im Vorstand: Regle früh, wer nach Dir Verantwortung übernimmt.
Vermögensanlage ohne Strategie: Lege Regeln für Risiko, Streuung und Nachhaltigkeit fest.
Steuerfragen zu spät geklärt: Die Gemeinnützigkeit muss in der Satzung von Anfang an stimmen.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet umfangreiche Informationen, Mustersatzungen und Kontakte zu erfahrenen Beratern. Ein Gespräch dort lohnt sich vor jeder Gründung.
Fazit: Stiftung gründen für Generationen
Eine Stiftung gründen bedeutet, Verantwortung über Generationen zu übernehmen. Mit einem klaren Zweck, ausreichendem Vermögen und einer durchdachten Satzung schaffst Du eine Einrichtung, die dauerhaft wirkt.
Prüfe ehrlich, ob Dein Vermögen für eine eigenständige Stiftung reicht oder ob eine Treuhandstiftung besser passt. Nimm Dir Zeit für die Satzung und hol Dir erfahrene Berater an die Seite. Dann wird Deine Stiftung zu einem lebendigen Vermächtnis, das Deine Werte weiterträgt. Einen Überblick über weitere Organisationsformen findest Du in unserem Beitrag Rechtsformen im Überblick.
Häufige Fragen zum Thema Stiftung gründen
Wie viel Geld braucht man, um eine Stiftung zu gründen?
Ein gesetzliches Minimum gibt es nicht. Die Stiftungsbehörden erwarten für eine rechtsfähige Stiftung in der Praxis meist mindestens 50.000 bis 100.000 Euro. Treuhandstiftungen sind schon mit kleineren Beträgen möglich.
Wie lange dauert es, eine Stiftung zu gründen?
Von der Idee bis zur Anerkennung vergehen meist drei bis sechs Monate. Eine gute Vorabstimmung mit Behörde und Finanzamt beschleunigt den Prozess.
Kann ich mir als Stifter ein Gehalt zahlen?
Ein angemessenes Entgelt für eine Tätigkeit im Vorstand ist möglich, wenn die Satzung es erlaubt. Bei gemeinnützigen Stiftungen dürfen Stifter darüber hinaus nur eingeschränkt begünstigt werden.
Was ist eine Treuhandstiftung?
Eine Treuhandstiftung ist nicht rechtsfähig. Ein Treuhänder, etwa eine bestehende Stiftung, verwaltet das Vermögen nach Deinen Vorgaben. Sie braucht keine behördliche Anerkennung.
Welche Steuervorteile hat eine gemeinnützige Stiftung?
Die Stiftung ist von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Stifter können Zuwendungen in den Vermögensstock bis zu einer Million Euro über zehn Jahre verteilt steuerlich absetzen.
