Mit der Selbstständigkeit übernimmst Du Verantwortung für Deine eigenen Steuern. Kein Arbeitgeber führt mehr Lohnsteuer für Dich ab. Du meldest, berechnest und zahlst selbst. Viele Gründer schätzen den Aufwand falsch ein und erleben nach dem ersten Steuerbescheid eine böse Überraschung. Dabei folgen Steuern für Selbstständige klaren Regeln.
In diesem Leitfaden erfährst Du, welche Steuerarten auf Dich zukommen, wie Vorauszahlungen funktionieren, welche Fristen gelten und mit welchen legalen Mitteln Du Deine Steuerlast senkst. So behältst Du den Überblick und vermeidest teure Fehler.
Die wichtigsten Steuerarten im Überblick
Welche Steuern Du zahlst, hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab. Für Einzelunternehmer und Freiberufler sind diese Steuern relevant:
Einkommensteuer: auf Deinen Gewinn, für alle Selbstständigen.
Umsatzsteuer: auf Deine Umsätze, außer Du bist Kleinunternehmer oder Deine Leistungen sind steuerfrei.
Gewerbesteuer: nur für Gewerbetreibende, nicht für Freiberufler.
Lohnsteuer: wenn Du Mitarbeiter beschäftigst.
Körperschaftsteuer: nur für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Selbstständige. Sie wird auf Deinen Gewinn erhoben, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Alle weiteren Einkünfte, etwa aus Vermietung oder einem Nebenjob, werden addiert.
Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Bis zum Grundfreibetrag zahlst Du keine Einkommensteuer. Für 2026 liegt er bei 12.348 Euro für Alleinstehende. Danach beginnt der Steuersatz bei 14 Prozent und steigt bis auf 42 Prozent, für sehr hohe Einkommen auf 45 Prozent. Hinzu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Berechnung regelt § 32a Einkommensteuergesetz.
Gewinnermittlung: EÜR oder Bilanz
Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung. Sie ist einfach: Du zählst Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt der Zahlung. Gewerbetreibende müssen bilanzieren, wenn ihr Umsatz über 800.000 Euro oder ihr Gewinn über 80.000 Euro im Jahr liegt oder wenn sie im Handelsregister eingetragen sind.
Vorauszahlungen
Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, die jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig sind. Grundlage ist Deine Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder Dein letzter Steuerbescheid. Verändert sich Dein Gewinn deutlich, kannst Du eine Anpassung beantragen.
Umsatzsteuer
Als Unternehmer stellst Du Deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung, in der Regel 19 Prozent, für bestimmte Leistungen 7 Prozent. Diese Steuer leitest Du an das Finanzamt weiter. Im Gegenzug ziehst Du die Vorsteuer aus Deinen Einkäufen ab. Du zahlst also nur die Differenz.
Die Umsatzsteuer meldest Du über regelmäßige Voranmeldungen, monatlich oder vierteljährlich. Mehr Zeit dafür verschafft Dir die Dauerfristverlängerung. Einmal im Jahr folgt die Umsatzsteuererklärung.
Kleinunternehmerregelung
Liegt Dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, kannst Du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Du weist keine Umsatzsteuer aus und sparst Dir die Voranmeldungen. Dafür kannst Du keine Vorsteuer abziehen. Ob sich das lohnt, hängt von Deinen Kunden und Investitionen ab.
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer an ihre Gemeinde. Personenunternehmen haben einen Freibetrag von 24.500 Euro. Auf den darüber liegenden Gewinn wird eine Messzahl von 3,5 Prozent angewendet und mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Die gute Nachricht: Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die Gewerbesteuer bis zum 4,0-Fachen des Messbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Bei einem Hebesatz bis etwa 400 Prozent wird die Gewerbesteuer so fast vollständig ausgeglichen. Freiberufler zahlen gar keine Gewerbesteuer.
Wichtige Fristen
Umsatzsteuer-Voranmeldung: bis zum 10. des Folgemonats oder Folgequartals, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.
Jahressteuererklärungen: ohne Berater bis 31. Juli des Folgejahres, mit Berater bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Alle Erklärungen übermittelst Du elektronisch über ELSTER. Wer Fristen versäumt, riskiert Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge. Noch am Anfang? Dann lies zuerst unseren Ratgeber Steuernummer beantragen.
Betriebsausgaben: Das kannst Du absetzen
Jeder Euro, den Du betrieblich ausgibst, senkt Deinen Gewinn und damit Deine Steuer. Typische Betriebsausgaben sind:
Arbeitsmittel: Computer, Smartphone, Möbel, Software und Fachliteratur.
Homeoffice: Eine Tagespauschale von 6 Euro, maximal 1.260 Euro im Jahr, oder die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers, wenn es den Mittelpunkt Deiner Tätigkeit bildet.
Fahrt- und Reisekosten: Geschäftsreisen, Kundentermine, Verpflegungspauschalen.
Marketing: Website, Anzeigen, Druckkosten, Messen.
Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Inhaltsversicherung.
Beratung: Steuerberater, Rechtsanwalt, Unternehmensberatung.
Weiterbildung: Kurse, Seminare und Konferenzen mit beruflichem Bezug.
Bewirtung: 70 Prozent der Kosten für Geschäftsessen.
Abschreibungen und geringwertige Wirtschaftsgüter
Größere Anschaffungen schreibst Du über ihre Nutzungsdauer ab. Güter bis 800 Euro netto kannst Du als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort voll absetzen. Computerhardware und Software lassen sich seit 2021 sogar unabhängig vom Preis in einem Jahr abschreiben.
Investitionsabzugsbetrag
Planst Du in den nächsten drei Jahren eine größere Investition, kannst Du bis zu 50 Prozent der Kosten vorab als Investitionsabzugsbetrag vom Gewinn abziehen. Voraussetzung ist, dass Dein Gewinn 200.000 Euro nicht übersteigt. So senkst Du Deine Steuer bereits heute.
9 legale Tipps zum Steuern sparen
Alle Belege sammeln: Auch kleine Ausgaben summieren sich.
Ausgaben vorziehen: Bei der EÜR zählt der Zahlungszeitpunkt. Investitionen im Dezember senken den Gewinn des laufenden Jahres.
Investitionsabzugsbetrag nutzen: für geplante Anschaffungen.
Homeoffice ansetzen: Pauschale oder Arbeitszimmer konsequent nutzen.
Altersvorsorge absetzen: Beiträge zur gesetzlichen Rente, zum Versorgungswerk oder zur Rürup-Rente sind als Sonderausgaben absetzbar.
Kranken- und Pflegeversicherung: Basisbeiträge sind voll absetzbar.
Fahrzeug richtig versteuern: Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regel vergleichen.
Weiterbildung investieren: Sie bringt Dich voran und senkt die Steuerlast.
Rechtsform prüfen: Ab höheren Gewinnen kann eine GmbH günstiger sein. Mehr dazu im Beitrag GmbH gründen.
Steuerrücklagen bilden
Der häufigste Fehler von Gründern ist fehlende Liquidität für Steuern. Im ersten Jahr setzt das Finanzamt oft niedrige Vorauszahlungen fest. Nach dem ersten Bescheid folgt dann eine Nachzahlung für das abgelaufene Jahr plus höhere Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Diese Doppelbelastung bringt viele in Schwierigkeiten.
Eröffne deshalb ein separates Steuerkonto. Überweise die vereinnahmte Umsatzsteuer vollständig und zusätzlich 25 bis 35 Prozent Deines Gewinns. Eine vorausschauende Finanzplanung zeigt Dir, wann welche Zahlungen anstehen.
Aufbewahrungspflichten und Buchhaltung
Du musst Deine Unterlagen geordnet aufbewahren. Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen hebst Du seit 2025 acht Jahre auf, Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare zehn Jahre. Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Digitale Buchhaltungssoftware nimmt Dir viel Arbeit ab. Seit 2025 musst Du außerdem E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können.
Steuern bei Freiberuflern, Gewerbetreibenden und GmbH im Vergleich
Die Rechtsform beeinflusst Deine Steuerlast erheblich. Ein kurzer Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede:
Freiberufler: Einkommensteuer und meist Umsatzsteuer, keine Gewerbesteuer, keine IHK-Mitgliedschaft, immer Einnahmenüberschussrechnung möglich.
Gewerbetreibende im Einzelunternehmen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer mit Freibetrag und Anrechnung, Bilanz ab den gesetzlichen Grenzen.
GmbH oder UG: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von zusammen rund 30 Prozent auf den Gewinn. Die Gehälter der Geschäftsführer unterliegt der Lohnsteuer, Ausschüttungen der Abgeltungsteuer.
Bei geringen Gewinnen ist das Einzelunternehmen meist günstiger. Ab einem Gewinn von etwa 60.000 bis 80.000 Euro, den Du nicht vollständig privat brauchst, kann eine Kapitalgesellschaft Vorteile bringen. Wer Gewinne langfristig reinvestieren will, sollte zusätzlich über eine Holding nachdenken.
Wann lohnt sich eine Steuerberatung?
Gerade am Anfang fragen sich viele Selbstständige, ob sie einen Steuerberater brauchen. Eine einfache Einnahmenüberschussrechnung kannst Du mit guter Software selbst erstellen. Spätestens in diesen Fällen lohnt sich professionelle Hilfe:
Du wechselst die Rechtsform oder gründest eine GmbH,
Dein Gewinn steigt deutlich, und Du willst gezielt gestalten,
Du beschäftigst Mitarbeiter und musst Lohnabrechnungen erstellen,
Du hast Auslandsumsätze oder komplexe Umsatzsteuerfragen,
Dir fehlt schlicht die Zeit für die Buchhaltung.
Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängen von Umsatz und Aufwand ab. Sie sind voll als Betriebsausgabe absetzbar. Als Freiberufler findest Du ergänzende Tipps im Beitrag Freiberufler anmelden.
Aktuelle Informationen
Steuerrecht ändert sich regelmäßig. Freibeträge, Grenzen und Pauschalen werden jährlich angepasst. Verlässliche Informationen zu Gesetzesänderungen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen. Prüfe zu Beginn jedes Jahres, welche Neuerungen für Dich gelten, oder lass Dich von Deiner Steuerkanzlei informieren. So bleiben Deine Steuern für Selbstständige planbar.
Typische Fehler bei den Steuern für Selbstständige
Umsatzsteuer als Einnahme betrachtet: Sie gehört dem Finanzamt, nicht Dir.
Privat- und Geschäftskonto vermischt: Das erschwert die Buchhaltung und schafft Diskussionen mit dem Finanzamt.
Belege nicht aufbewahrt: Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt Ausgaben nicht an.
Vorauszahlungen ignoriert: Wer sie nicht einplant, gerät schnell in Zahlungsnot.
Fristen versäumt: Verspätungszuschläge sind vermeidbar.
Wer diese Fallen kennt, hat bei den Steuern für Selbstständige schon die halbe Arbeit erledigt. Der Rest ist Routine, die mit jedem Jahr leichter fällt.
Fazit: Steuern für Selbstständige im Griff
Steuern für Selbstständige sind beherrschbar, wenn Du die Grundregeln kennst und vorausplanst. Lege Rücklagen an, halte Fristen ein und nutze alle legalen Möglichkeiten, Deinen Gewinn zu mindern.
Organisiere Deine Buchhaltung von Anfang an digital und hol Dir bei Bedarf Unterstützung durch eine Steuerberaterin. Die Kosten sind selbst absetzbar und machen sich durch eingesparte Steuern und vermiedene Fehler oft mehrfach bezahlt.
Häufige Fragen zu Steuern für Selbstständige
Welche Steuern zahlen Selbstständige?
Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf Umsätze, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift, und bei Gewerbetreibenden zusätzlich Gewerbesteuer. Mit Mitarbeitern kommt die Lohnsteuer hinzu.
Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?
Als Faustregel 25 bis 35 Prozent des Gewinns für die Einkommensteuer. Die vereinnahmte Umsatzsteuer solltest Du vollständig zurücklegen.
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Ohne Steuerberater in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Sie zahlen Einkommensteuer und in der Regel Umsatzsteuer.
Was kann ich als Selbstständiger von der Steuer absetzen?
Alle betrieblich veranlassten Ausgaben, etwa Arbeitsmittel, Software, Fahrtkosten, Homeoffice, Fortbildungen, Versicherungen und Beratungskosten.
