Dauerfrist­verlängerung: Mehr Zeit für Deine Buchhaltung & weniger Stress mit der Umsatzsteuer - Unternehmer Aktuell

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Dauerfrist­verlängerung: Mehr Zeit für Deine Buchhaltung & weniger Stress mit der Umsatzsteuer

Dauerfrist­verlängerung Umsatzsteuer - Wenn Du selbstständig bist oder ein Unternehmen führst, kann die Umsatzsteuervoranmeldung stressig werden – vor allem unter Zeitdruck. Die Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer verschafft Dir dabei etwas Luft.
In diesem Artikel erfährst Du, wie Du die Verlängerung beantragst, was es zu beachten gibt und warum sie Dir den Arbeitsalltag spürbar erleichtern kann.

18. April 2025 | 5 Min. Lesezeit | 0 Kommentare

Als Unternehmer*in kommst Du um das Thema Umsatzsteuer nicht herum – und damit auch nicht um die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung. Diese Pflicht kann allerdings zur Herausforderung werden, besonders dann, wenn es zeitlich eng wird.
Eine gute Nachricht: Du kannst eine sogenannte Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer beantragen. Sie verschafft Dir einen zusätzlichen Monat Zeit, um Deine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
In diesem Artikel zeige ich Dir, wie Du dabei vorgehst, worauf Du achten solltest und welche Vorteile Dir die Fristverlängerung bringt.

Was bedeutet Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer?


Die Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer ist eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, die Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung zu verlängern. Normalerweise musst Du Deine Voranmeldung jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgeben.
Beantragst Du die Dauerfristverlängerung, hast Du für die Abgabe grundsätzlich einen Monat länger Zeit.

Das bedeutet:

Bei monatlicher Abgabe


Die Anmeldung für Januar muss nicht am 10. Februar, sondern erst am 10. März erfolgen.

Bei vierteljährlicher Abgabe


Die Voranmeldung für das erste Quartal ist nicht am 10. April, sondern erst am 10. Mai fällig.

Diese Verlängerung gilt dann für das gesamte Kalenderjahr – Du musst also nicht jeden Monat einen neuen Antrag stellen.

Wer kann die Dauerfristverlängerung beantragen?


Grundsätzlich kann jeder Unternehmerin eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer beantragen – egal ob Du eine GmbH betreibst, freiberuflich tätig bist oder ein Kleingewerbe führst.
Einzige Voraussetzung: Du musst zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sein.

Ob Du Deine Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich melden musst, hängt vom Vorjahresumsatz ab:

. Mehr als 7.500 € Zahllast im Vorjahr: monatliche Abgabe
. Weniger als 7.500 € Zahllast: vierteljährliche Abgabe
. Weniger als 1.000 € Zahllast: eventuell Befreiung möglich

Wie beantragst Du die Dauerfristverlängerung?


Der Antrag erfolgt digital – über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung. Dort findest Du das Formular "Antrag auf Dauerfristverlängerung", das Du elektronisch ausfüllst und abschickst.

So gehst Du vor



. Logge Dich in Dein ELSTER-Konto ein.
. Wähle unter "Formulare" den Antrag auf Dauerfristverlängerung.
. Fülle die Felder aus (Betriebsdaten, Abgabeform, Zeitraum).
. Bei monatlicher Abgabe: Ergänze zusätzlich die Sondervorauszahlung (mehr dazu gleich).
. Sende den Antrag ab – und warte auf die Bestätigung vom Finanzamt.

Wichtig: Der Antrag muss spätestens bis zum 10. Februar eines Jahres eingehen, wenn Du die Verlängerung bereits für Januar nutzen willst.

Was ist die Sondervorauszahlung?


Wenn Du monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst, verlangt das Finanzamt zusätzlich eine Sondervorauszahlung. Diese ist eine Art Sicherheit dafür, dass Du auch wirklich zahlungsfähig bleibst.

Die Höhe der Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres. Sie wird einmal im Jahr mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung gezahlt und dann im Dezember des gleichen Jahres wieder angerechnet.

Beispiel


Hast Du im Vorjahr 11.000 € Umsatzsteuerzahllast, beträgt die Sondervorauszahlung 1.000 €. Diese überweist Du im Rahmen der Antragstellung – und im Dezember reduziert sich Deine Zahllast um diesen Betrag.

Welche Vorteile bringt Dir die Dauerfristverlängerung?


Die Vorteile der Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer liegen klar auf der Hand:

Mehr Zeit für die Buchhaltung


Du bekommst einen ganzen Monat mehr für die Aufbereitung Deiner Zahlen.

Weniger Stress


Gerade bei Krankheit, Urlaub oder Jahresanfang ist mehr Zeit oft Gold wert.

Gleichmäßiger Workflow


Du kannst Deinen Buchhaltungsprozess besser strukturieren.

Keine Verspätungszuschläge


Wenn Du sonst knapp dran bist, schützt Dich die Verlängerung vor unnötigen Strafzahlungen.

Welche Nachteile oder Risiken gibt es?


Ein echter Nachteil ist die Pflicht zur Sondervorauszahlung, wenn Du monatlich meldest – denn das bedeutet erst mal einen Liquiditätsabfluss. Allerdings bekommst Du das Geld im Dezember wieder zurück.
Außerdem lohnt sich der Aufwand nur, wenn Du tatsächlich regelmäßig knapp bei der Abgabe bist.

Ein weiterer Punkt: Die Fristverlängerung ist verpflichtend für das ganze Jahr. Du kannst also nicht flexibel hin- und herwechseln.

Kann man die Fristverlängerung auch widerrufen?


Ja, Du kannst die Dauerfristverlängerung widerrufen – allerdings nur für das Folgejahr. Ein laufendes Jahr musst Du komplett durchziehen. Der Widerruf erfolgt ebenfalls über ELSTER, idealerweise zum Jahresende.

Fazit: Dauerfristverlängerung als cleveres Zeitmanagement-Tool


Die Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer ist ein smartes Instrument, das Dir als Selbstständiger oder Unternehmerin helfen kann, Deine steuerlichen Pflichten entspannter zu bewältigen. Vor allem dann, wenn Deine Buchhaltung komplexer wird oder Du öfter mal unter Zeitdruck stehst, ist der zusätzliche Monat eine große Entlastung.

Wenn Du monatlich meldest, lohnt sich die einmalige Sondervorauszahlung in den meisten Fällen – Du gewinnst damit eine wertvolle Sicherheit und mehr Zeit für das Wesentliche: Dein Business.
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