Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Das hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.
Damit verändert sich nicht nur der Verdienst für Millionen Beschäftigte in Voll- und Teilzeit, sondern auch für dich, wenn du einen Minijob hast oder planst. Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte steigt automatisch – von aktuell 556 Euro auf 603 Euro ab 2026. Ab 2027 wird sie weiter auf 633 Euro angehoben. Mit diesem Artikel erfährst du aus journalistischer Sicht, wie sich die Änderungen konkret auswirken, welche Rechte und Pflichten du als Minijobber*in hast und warum es jetzt so wichtig ist, am Ball zu bleiben.
14. August 2026 | 5 Min. Lesezeit
Was ist ein Minijob und wie funktioniert die Verdienstgrenze?
Ein sogenannter Minijob ist nach wie vor die beliebteste Form der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Über 6,9 Millionen Menschen arbeiten auf Minijob-Basis – als Nebenverdienst, zum Zuverdienst während Schule oder Studium oder als Ergänzung im Ruhestand. Geringfügig beschäftigt bist du dann, wenn dein Arbeitslohn eine festgelegte Grenze nicht überschreitet oder wenn du nur sehr kurzzeitig beschäftigt bist.
Der häufigste Fall ist die sogenannte Entgeltgeringfügigkeit. Hier gilt eine maximale monatliche Verdienstgrenze. Sie orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst, damit du – auch bei steigenden Löhnen – nicht plötzlich deinen Minijob-Status verlierst, nur weil der Mindestlohn angehoben wurde. Seit 2022 ist die Grenze dynamisch: Sie richtet sich immer nach dem Betrag, den du bei ca. zehn Wochenstunden zum jeweils aktuellen Mindestlohn verdienst.
Wie viele Stunden darfst du arbeiten?
Ganz konkret: Bei Einführung des neuen Mindestlohns bekommst du als Minijobber*in ab 2026 mindestens 13,90 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze im Monat liegt dann bei 603 Euro. Das entspricht in etwa zehn Stunden Arbeit pro Woche. Überschreitest du dieses Zeitbudget, kann es sein, dass du über die Entgeltgrenze rutschst und deine Beschäftigung damit sozialversicherungspflichtig wird. Das gilt ab 2027 dann für Einkommen über 633 Euro monatlich – immer abhängig davon, wie hoch der Mindestlohn gerade ist.
Du musst also deine Arbeitszeit genau im Blick haben. Wer mehr verdient, kann entsprechend weniger Stunden arbeiten. Es bleibt dir selbst überlassen, ob du weiterhin auf Minijob-Basis arbeiten willst oder doch in einen sogenannten Midijob mit voller Sozialversicherungspflicht wechselst.
Was bedeutet die Mindestlohnerhöhung für deinen Minijob?
Die Erhöhung des Mindestlohns hat spürbare Effekte. Du profitierst davon, dass sich nicht nur der Stundenlohn, sondern auch dein maximal zulässiges Monatseinkommen erhöht. Besonders relevant ist dies, wenn du regelmäßig am Limit der Verdienstgrenze arbeitest. Schon jetzt liegt diese dynamische Grenze bei 556 Euro. Ab Januar 2026 springt sie auf 603 Euro und ab 2027 weiter auf 633 Euro.
Durch den neuen gesetzlichen Mindestlohn kannst du also tatsächlich mehr verdienen – ohne deinen Minijob-Status einzubüßen. Gleichzeitig bleibt das Arbeitspensum von rund zehn Wochenstunden konstant. So bleibst du flexibel und kannst auch künftig dein Einkommen durch einen Minijob solide aufbessern.
Was passiert beim Überschreiten der Verdienstgrenze?
Wenn du mehr als die monatlich festgelegte Verdienstgrenze verdienst – sei es dauerhaft oder durch einmalige Sonderzahlungen – wird dein Beschäftigungsverhältnis in der Folge sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet konkret: Du zahlst dann anteilig Beiträge in die Sozialversicherungssysteme (Rente, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Für viele ist das kein Nachteil, sondern bietet zusätzliche Absicherung und kann sich positiv auf spätere Rentenansprüche auswirken.
Seit 2026 gilt sogar: Überschreitest du die Minijob-Grenze, führt das bei den Beiträgen zur Sozialversicherung nicht mehr zu einem geringeren Nettoverdienst als im Minijob – dein finanzieller Nachteil schrumpft also deutlich und deine Absicherung wächst. Gleichzeitig bist du bei einem sogenannten Midijob (zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro Einkommen ab 2026) bereits voll sozialversichert, zahlst aber weniger Sozialabgaben als sonst üblich.
Rechte und Pflichten von Minijobber*innen
Auch wenn du „nur“ in einem Minijob beschäftigt bist, hast du die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie alle anderen Arbeitnehmer*innen. Dazu zählen zum Beispiel ein schriftlicher Arbeitsvertrag, geregelte Arbeitszeiten, bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie der gesetzliche Mindestlohn. Unbezahlte Probearbeiten, unbegründete Kündigungen oder die Verweigerung von Lohnfortzahlung sind genauso wenig zulässig wie bei jeder anderen Beschäftigung.
Auch im Minijob hast du einen Anspruch auf verständliche Arbeitszeitaufzeichnung und transparente Berechnung deines Lohns. Seit dem Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer deiner täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren – das schützt vor falscher Bezahlung und Missverständnissen.
Kurzfristige Minijobs und Sonderfälle
Abseits der monatlichen Entgeltgrenze gibt es kurzfristige Minijobs, bei denen die Beschäftigung maximal 70 Tage oder 3 Monate im Jahr dauert. Hier steht nicht das Einkommen, sondern die Arbeitszeit im Fokus. Solange die Grenze nicht überschritten wird, handelt es sich nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Diese Form kommt häufig in landwirtschaftlichen Saisons oder befristeten Aushilfsjobs vor.
Doch Achtung: Sobald du mehr als 70 Tage bzw. 3 Monate im Kalenderjahr arbeitest oder deine monatliche Verdienstgrenze einhältst, wird auch diese Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Überprüfe also unbedingt, welche Vertragsform du nutzt und wann aus einem kurzfristigen Minijob eine beitragspflichtige Tätigkeit wird.
Bezahlung, Steuer und Sozialversicherung – Was musst du wissen?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für sämtliche Minijobber*innen – dir müssen mindestens 13,90 Euro (ab 2026) bzw. 14,60 Euro (ab 2027) pro Stunde überwiesen werden. Dein*e Arbeitgeber*in darf keine eigenen Abzüge vornehmen. Die pauschalen Beiträge zur Sozialversicherung (ohne die Rentenversicherung) trägt voll dein Arbeitgeber. Die Ausnahme: Von deinem Lohn wird derzeit ein kleiner Teil für die Rentenversicherung abgezogen. Seit Oktober 2022 bist du automatisch rentenversicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag weiterhin befreien lassen.
Interesse an Rentenversicherungsschutz in deinem Minijob? Ab Juli 2026 kannst du eine einmalig getroffene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auch wieder rückgängig machen. Das bietet dir zusätzliche Flexibilität, etwa wenn sich deine Lebensumstände ändern oder du für deine spätere Rente doch lieber mehr Beiträge einzahlen möchtest. Ein Antrag auf Rückkehr in die Rentenversicherung erfolgt über deinen Arbeitgeber.
Steuerlich profitierst du übrigens weiterhin vom Minijob-Modell: Die pauschale Versteuerung übernimmt dein Arbeitgeber, dein Lohn bleibt für dich meistens steuerfrei. Erst bei mehreren Minijobs oder zusätzlichem Einkommen aus Hauptbeschäftigung kannst du steuerlich anders eingestuft werden.
Midijob – Die neue Alternative bei Überschreitung der Minijob-Grenze
Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze steigt auch die Attraktivität des sogenannten Übergangsbereichs, auch „Midijob“ genannt. Liegt dein monatliches Einkommen über der Minijob-Grenze, aber unter 2.000 Euro (ab 2026), profitierst du weiterhin von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, während dein Versicherungsschutz voll erhalten bleibt. Viele, die regelmäßig etwas mehr verdienen wollen, entscheiden sich daher bewusst für diesen Schritt – zumal seit Januar 2026 die Beitragslast deutlich milder ausfällt als früher.
Du kannst frei wählen, ob du deinen Minijob „ausbaufähig“ gestaltest und dich bei Bedarf in den Midijob-Bereich bewegst oder lieber strikt unter der Verdienstgrenze bleibst. Besonders praktisch ist der Midijob, wenn du langfristig vorsorgen willst und deine Sozialversicherungspunkte für die Rente erhöhen möchtest.
Minijob neben Rente oder Hauptbeschäftigung
Viele fragen sich, wie sich ein Minijob auf die Rente, das Bafög oder BaFöG-ähnliche Leistungen auswirkt. Der Minijob bleibt in der Regel anrechnungsfrei, wenn du eine Erwerbsminderungsrente beziehst, solange du die geltende Verdienstgrenze nicht überschreitest. Auch für Studierende oder Hausfrauen ist der Minijob oft unproblematisch. Vor allem im Ruhestand kann der Zuverdienst über einen Minijob für einen spürbaren Zuwachs beim Monatseinkommen sorgen.
Fazit: Höherer Mindestlohn, höhere Minijob-Grenze – neue Chancen für 2026 und 2027
Ob als Ergänzungseinkommen, Einstieg ins Berufsleben oder flexible Gelegenheitsbeschäftigung – dein Minijob bleibt ein leistungsstarker Nebenverdienst. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro ab 2026 kannst du künftig mehr dazuverdienen. Die monatliche Höchstgrenze steigt auf 603 Euro und ab 2027 sogar auf 633 Euro. Das Arbeitspensum von etwa zehn Wochenstunden bleibt dabei konstant.
Die Dynamisierung bedeutet Planbarkeit und Sicherheit für dich. Achte als Minijobber*in darauf, deine monatlichen Verdienste im Blick zu behalten. Ein Überschreiten der Grenze bietet keinen Nachteil mehr und kann sich sozialrechtlich lohnen – sofern du Wert auf vollen Versicherungsschutz legst.
Minijobs bleiben damit auch nach der Mindestlohnerhöhung ein flexibles und attraktives Arbeitsmodell – vorausgesetzt, du bist informiert und nutzt die neuen Möglichkeiten klug.