Stillstand statt Straßenfahrt: Wenn der TÜV abgelaufen ist, Du aber nicht gefahren bist
TÜV abgelaufen aber nicht gefahren - Du hast bemerkt, dass der TÜV für Dein Fahrzeug abgelaufen ist, bist aber seitdem nicht mehr gefahren?
Keine Panik – in diesem Artikel erfährst Du genau, was Du in diesem Fall beachten musst. Ob Strafen drohen, wie Du am besten vorgehst und was rechtlich gilt, erfährst Du jetzt im Detail.
19. April 2025 | 5 Min. Lesezeit | 0 Kommentare
Ein häufiger Fall im Alltag vieler Autobesitzer: Der TÜV ist abgelaufen, doch das Fahrzeug steht seit Monaten ungenutzt in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück. Vielleicht hast Du es schlicht vergessen oder der Wagen sollte ohnehin nicht bewegt werden.
Doch was passiert jetzt eigentlich? Droht eine Strafe, obwohl Du nicht gefahren bist? Und was musst Du tun, um wieder legal unterwegs zu sein?
In diesem Artikel bekommst Du Antworten auf alle Fragen rund um das Thema "TÜV abgelaufen aber nicht gefahren" – ganz ohne Fachchinesisch, sondern praxisnah und verständlich.
Was bedeutet „TÜV abgelaufen“ überhaupt?
Die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich einfach „TÜV“ genannt – ist in Deutschland Pflicht. Pkw müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Prüfung, ob sie noch verkehrssicher und umweltverträglich sind.
Das Prüfdatum findest Du auf der TÜV-Plakette am hinteren Nummernschild oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Ist dieser Termin überschritten, gilt der TÜV als abgelaufen – auch, wenn Du das Fahrzeug nicht nutzt.
Du bist nicht gefahren – ist das ein Problem?
Wenn Du mit einem abgelaufenen TÜV nicht am Straßenverkehr teilnimmst, also das Fahrzeug beispielsweise auf einem privaten Grundstück oder in einer Garage steht, begehst Du grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit.
Wichtig:
Sobald Du am öffentlichen Verkehr teilnimmst, also z.?B. auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen fährst oder sogar nur parkst, wird es rechtlich relevant. Dann riskierst Du ein Bußgeld – abhängig davon, wie lange der TÜV bereits überschritten ist.
Wie lange darf der TÜV abgelaufen sein?
Die Regelung ist eindeutig:
. Bis zu 2 Monate überfällig: Keine Strafe, aber bei der HU kann eine erweiterte Prüfung verlangt werden.
. 2 bis 4 Monate: 15?€ Bußgeld
. 4 bis 8 Monate: 25?€ Bußgeld
. Mehr als 8 Monate: 60?€ Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
Diese Bußgelder gelten nur, wenn Du mit dem Fahrzeug im öffentlichen Raum unterwegs bist oder es dort parkst.
Wenn Du also den Wagen nicht gefahren hast und er nicht auf öffentlichem Grund stand, musst Du zunächst keine Strafe befürchten.
Muss ich das Fahrzeug abmelden, wenn ich nicht mehr fahre?
Nein – Du musst ein Fahrzeug nicht zwingend abmelden, nur weil Du es vorübergehend nicht nutzt. Allerdings solltest Du bedenken:
. Die Versicherung läuft weiter und kostet Geld.
. Auch die Kfz-Steuer wird weiterhin fällig.
. Der TÜV läuft weiter ab, unabhängig von der Nutzung.
Wenn Du weißt, dass Du das Auto für längere Zeit nicht bewegen wirst, kann es sinnvoll sein, es vorübergehend stillzulegen (abzumelden). Das geht bei der Zulassungsstelle – und spart Dir nicht nur TÜV-Stress, sondern auch laufende Kosten.
Was passiert bei einem Unfall ohne TÜV?
Jetzt wird’s heikel: Wenn Du ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV doch bewegst – sei es für eine kurze Probefahrt oder um zur Werkstatt zu kommen – und dabei ein Unfall passiert, kann das Versicherungsprobleme mit sich bringen.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar grundsätzlich auch bei abgelaufenem TÜV, aber: Die Versicherung kann prüfen, ob der Unfall auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist. Wenn ja, kann sie Dich in Regress nehmen – Du zahlst also im schlimmsten Fall selbst.
So gehst Du jetzt am besten vor
Wenn Du feststellst, dass Dein TÜV abgelaufen ist, aber Du nicht gefahren bist, kannst Du folgendermaßen vorgehen:
1. Prüfe den Abstellort
Steht das Fahrzeug auf privatem Grund? Dann besteht keine akute Gefahr einer Strafe.
2. Buche zeitnah einen TÜV-Termin
Um wieder rechtlich sicher unterwegs zu sein, solltest Du so schnell wie möglich einen Termin zur Hauptuntersuchung vereinbaren.
3. Vermeide Fahrten ohne TÜV
Wenn möglich, lasse das Auto zur Prüfstelle schleppen oder aufladen, falls der TÜV seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist. Das reduziert das Risiko von Bußgeldern und Punkten.
4. Dokumentiere den Stillstand
Wenn Du belegen kannst, dass Dein Fahrzeug nicht bewegt wurde (z.?B. durch Fotos oder Zeugen), bist Du im Falle einer Kontrolle auf der sicheren Seite.
Tipp: Kurzzeitkennzeichen als Lösung?
Möchtest Du ein nicht zugelassenes oder abgemeldetes Fahrzeug nur kurzzeitig zur HU bewegen, kannst Du über die Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Damit darfst Du dann zur Werkstatt oder Prüfstelle fahren – auch ohne gültigen TÜV, solange das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Fazit: TÜV abgelaufen, aber nicht gefahren – kein Grund zur Panik
Wenn der TÜV abgelaufen ist, Du aber Dein Fahrzeug nicht benutzt und es nicht im öffentlichen Raum abgestellt hast, droht Dir keine sofortige Strafe. Du solltest allerdings nicht zu lange warten, sondern zeitnah einen Termin zur Hauptuntersuchung vereinbaren. So bleibst Du auf der sicheren Seite – sowohl rechtlich als auch technisch.
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