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Sachbezugswerte 2025: Wie Unternehmer die neuen Werte strategisch für sich nutzen

Die neuen Sachbezugswerte 2025 bieten Unternehmern nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch strategische Chancen zur Mitarbeiterbindung. Wer die Änderungen richtig versteht und gezielt anwendet, kann seine Arbeitgeberattraktivität stärken und gleichzeitig Kosten optimieren.
In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du die neuen Werte praktisch für Dein Unternehmen nutzen kannst.

4. Juli 2025 | 5 Min. Lesezeit | 0 Kommentare

Jedes Jahr blicken Unternehmer und Personalabteilungen gespannt auf die Anpassung der steuerlichen Kennzahlen. Auch für 2025 steht eine Neufestsetzung der Sachbezugswerte an. Doch anstatt dies nur als eine weitere administrative Notwendigkeit zu sehen, verbirgt sich hier eine handfeste strategische Chance.
Wer die Mechanismen versteht und die neuen Werte geschickt einsetzt, kann die Mitarbeiterzufriedenheit spürbar steigern und sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren – oft mit einem geringeren finanziellen Aufwand als bei einer direkten Gehaltserhöhung.

Was sind Sachbezugswerte und warum sind sie relevant?


Bevor wir in die strategische Anwendung eintauchen, ist eine klare Abgrenzung wichtig. Die amtlichen Sachbezugswerte, die jährlich in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt werden, beziehen sich primär auf unentgeltlich oder verbilligt gewährte Mahlzeiten (Frühstück, Mittag-, Abendessen) und Unterkünfte.
Sie stellen einen geldwerten Vorteil dar, der grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Der Sachbezugswert ist also der Betrag, der für diesen Vorteil im Lohn des Mitarbeiters angesetzt werden muss.

Diese sind nicht zu verwechseln mit der bekannten 50 Euro-Sachbezugsfreigrenze (bis 2021: 44 Euro-Freigrenze). Diese Freigrenze erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern monatlich zusätzliche Sachleistungen (z. B. Gutscheine, Jobtickets, Fitnessstudio-Mitgliedschaften) im Wert von bis zu 50 Euro komplett steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren. Beide Instrumente können parallel genutzt werden, dienen aber unterschiedlichen Zwecken.

Die voraussichtliche Anpassung: Das ändert sich bei den Sachbezugswerten 2025


Die Anpassung der amtlichen Sachbezugswerte orientiert sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Angesichts der Inflation der vergangenen Jahre wurden die Werte regelmäßig nach oben korrigiert. Für 2024 stieg der Monatswert für Verpflegung beispielsweise auf 313 Euro.
Zwar werden die finalen Zahlen wie üblich erst gegen Ende des Jahres in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) verabschiedet, doch der Trend ist klar: Aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist erneut mit einer Anhebung zu rechnen.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den voraussichtlichen neuen Sachbezugswerten 2025 ist daher für eine kluge Budget- und Personalplanung unerlässlich. Diese proaktive Planung ermöglicht es, die betrieblichen Prozesse rechtzeitig anzupassen und das volle Potenzial dieser Benefits auszuschöpfen.

Strategischer Einsatz in der Praxis: Mehr als nur ein Kantinenessen


Für Unternehmer liegt die eigentliche Chance nicht in der Verwaltung dieser Zahlen, sondern in ihrer gezielten Anwendung als Benefit-Instrument. Besonders der Essenszuschuss hat sich als einer der beliebtesten und wirksamsten Mitarbeiterbenefits etabliert.

Der Klassiker: Essenszuschüsse und digitale Essensmarken


Anstatt eine eigene Kantine zu betreiben, können Unternehmen ihren Mitarbeitern einen täglichen Zuschuss zum Mittagessen gewähren. Hier kommt der amtliche Sachbezugswert ins Spiel. So funktioniert das Modell in der Praxis:

1. Der amtliche Sachbezugswert: Dieser Wert (für 2024: 4,13 € für ein Mittagessen) muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer hierfür pauschal mit 25 % übernehmen, was für den Mitarbeiter in der Regel günstiger ist.

2. Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss: Zusätzlich zum Sachbezugswert kann der Arbeitgeber einen weiteren Zuschuss von bis zu 3,10 Euro pro Mahlzeit steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen.

3. Der maximale Zuschuss: In Summe konnte ein Mitarbeiter 2024 also einen Zuschuss von bis zu 7,23 € pro Arbeitstag für sein Mittagessen erhalten. Kauft der Mitarbeiter ein Mittagessen für 10 €, kann der Arbeitgeber ihm 7,23 € erstatten. Der Rest wird vom Mitarbeiter getragen.

Mit einer voraussichtlichen Anhebung des Sachbezugswertes für 2025 wird auch der maximal mögliche Gesamtzuschuss steigen. Dies macht den Benefit noch attraktiver.
Moderne digitale Lösungen via App vereinfachen den Prozess enorm: Mitarbeiter fotografieren ihren Beleg (aus dem Supermarkt, Restaurant oder Lieferdienst) und erhalten die Erstattung unkompliziert mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

Die Abgrenzung zur 50-Euro-Freigrenze: Doppelt profitieren


Ein häufiger Denkfehler ist die Annahme, man müsse sich zwischen dem Essenszuschuss und der 50-Euro-Freigrenze entscheiden. Das ist falsch. Es handelt sich um zwei getrennte Fördertöpfe. Ein Unternehmen kann einem Mitarbeiter sowohl den maximalen Essenszuschuss gewähren als auch zusätzlich einen 50-Euro-Gutschein (z.B. für eine Tankstelle oder einen Online-Shop) pro Monat steuerfrei zukommen lassen.
Diese Kombination maximiert den Netto-Vorteil für den Mitarbeiter erheblich und stellt ein starkes Argument in Gehaltsverhandlungen oder bei der Mitarbeiterbindung dar.

Stolpersteine vermeiden: Worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen


Die Nutzung von Sachbezügen ist ein mächtiges Werkzeug, birgt aber auch formale Hürden. Um bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Unternehmer penibel auf die Details achten.

Korrekte Lohnabrechnung und Dokumentation


Der geldwerte Vorteil muss korrekt in der Lohnabrechnung erfasst und versteuert werden. Bei Essenszuschüssen muss nachgewiesen werden, dass der Mitarbeiter tatsächlich eine Mahlzeit erworben hat. Digitale Systeme, die Belege einlesen und archivieren, schaffen hier Rechtssicherheit.
Die Zuschüsse müssen zudem für jeden Mitarbeiter einzeln dokumentiert werden.

Keine Barauszahlung


Der Name "Sachbezug" ist Programm. Eine direkte Auszahlung von Bargeld ist nicht zulässig und würde zur vollen Steuer- und Sozialversicherungspflicht führen. Der Zuschuss muss immer an eine konkrete Gegenleistung – die Mahlzeit – gebunden sein.

Fazit: Vorausschauend planen und Vorteile sichern


Die Anpassung der Sachbezugswerte für 2025 ist mehr als nur eine Zahl in einer Tabelle. Für vorausschauende Unternehmer bietet sie die Gelegenheit, ein wertvolles und geschätztes Benefit-System zu implementieren oder zu optimieren.
Der gezielte Einsatz von Essenszuschüssen, idealerweise in Kombination mit der 50-Euro-Freigrenze, sendet ein klares Signal der Wertschätzung an die Belegschaft. Er steigert das verfügbare Nettoeinkommen der Mitarbeiter, fördert ihre Gesundheit und stärkt die Bindung an das Unternehmen.
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