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Dein Start in die Selbstständigkeit: So meldest Du Dich als Freiberufler*in richtig an

Als Freiberufler*in anmelden - Du willst als Freiberufler*in durchstarten, weißt aber nicht genau, wo Du anfangen sollst? Kein Problem! In diesem Artikel bekommst Du alle Infos – vom Ausfüllen des Formulars bis hin zu möglichen Zuschüssen. Erfahre Schritt für Schritt, wie Du Deine freiberufliche Tätigkeit anmelden kannst und worauf Du dabei unbedingt achten solltest.

17. April 2025 | 5 Min. Lesezeit | 0 Kommentare

Der Wunsch nach mehr Freiheit, Selbstbestimmung und Flexibilität im Berufsleben führt viele dazu, sich als Freiberufler*in selbstständig zu machen. Der große Vorteil: Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden brauchst Du kein Gewerbe anzumelden.
Trotzdem musst Du gewisse Pflichten erfüllen – und genau da kommt die Anmeldung Deiner freiberuflichen Tätigkeit ins Spiel.

In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du wissen musst, um Dich korrekt als Freiberufler*in anzumelden.
Du bekommst eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, erfährst, welche Unterlagen Du brauchst, welche Fehler Du vermeiden solltest und welche staatlichen Förderungen Dich unterstützen können.

Was bedeutet „freiberufliche Tätigkeit“ überhaupt?


Nicht jede selbstständige Tätigkeit gilt automatisch als freiberuflich. Zu den Freiberuflern zählen in Deutschland vor allem sogenannte „Katalogberufe“ – das sind Tätigkeiten, die mit einer besonderen Qualifikation, oft akademisch, verbunden sind.
Typische Beispiele:

. Ärzt*innen
. Rechtsanwält*innen
. Journalist*innen
. Grafikdesigner*innen
. Dozent*innen
. Übersetzer*innen
. IT-Berater*innen (unter bestimmten Bedingungen)

Wenn Deine Tätigkeit nicht in diese Kategorien passt, musst Du ein Gewerbe anmelden. Ob Deine Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird, entscheidet letztlich das Finanzamt.

Schritt 1: Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden


Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden brauchst Du für die freiberufliche Tätigkeit keinen Gang zum Gewerbeamt. Stattdessen meldest Du Dich direkt beim Finanzamt an – und das funktioniert so:

1.1 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen


Sobald Du als Freiberufler*in loslegen willst, musst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.
Das geht inzwischen ganz einfach über ELSTER, das Online-Portal der Finanzbehörden.

Du gibst darin unter anderem an:

. Deine persönlichen Daten
. Beschreibung der Tätigkeit
. Voraussichtlicher Umsatz und Gewinn
. Bankverbindung
. Steuer-ID
. Angaben zur Kleinunternehmerregelung (falls gewünscht)

Tipp: Wenn Du Dir bei der Beschreibung Deiner Tätigkeit unsicher bist, formuliere möglichst genau. So vermeidest Du Rückfragen oder gar eine falsche Einstufung.

1.2 Steuernummer erhalten


Nach der Prüfung bekommst Du eine Steuernummer, unter der Du künftig Rechnungen schreiben kannst. Jetzt darfst Du offiziell loslegen.

Schritt 2: Weitere mögliche Anmeldungen


Je nach Branche oder Auftragslage können weitere Meldungen notwendig sein:

Künstlersozialkasse (KSK)


Wenn Du in einem künstlerischen oder publizistischen Beruf arbeitest (z. B. als Illustratorin oder Journalistin), kannst Du Dich bei der KSK versichern lassen. Du zahlst dann nur etwa 50 % der Sozialversicherungsbeiträge.

Berufsgenossenschaft


Manche Berufe sind verpflichtet, sich bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden – das gilt z. B. für Hebammen oder Physiotherapeut*innen.

Pflichtmitgliedschaft in Kammern


Für bestimmte Berufe (z. B. Ärztinnen oder Architektinnen) ist die Mitgliedschaft in einer Kammer gesetzlich vorgeschrieben.

Schritt 3: Fördermittel und Zuschüsse nutzen


Der Einstieg in die Selbstständigkeit kann teuer sein – vor allem, wenn Du Dich erst einmal etablieren musst. Deshalb lohnt es sich, nach Zuschüssen für Freiberufler*innen Ausschau zu halten:

3.1 Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit


Wenn Du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst Du den Gründungszuschuss beantragen. Dafür brauchst Du:

. einen Businessplan
. eine fachkundige Stellungnahme
. Nachweise über Deine Qualifikation
. Die Förderung besteht aus einer monatlichen Zahlung in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für die soziale Absicherung (für 6 Monate, ggf. verlängerbar).

3.2 Weitere Förderprogramme


Auch Bund, Länder und EU bieten Fördermittel – z. B.:

. EXIST-Gründerstipendium
. Mikrokredite für Freiberufler*innen
. Beratungszuschüsse für Gründer*innen
. Erkundige Dich am besten bei der IHK, Handwerkskammer oder Deinem zuständigen Gründungszentrum.

Das solltest Du unbedingt beachten


Rechnungen korrekt stellen


Verwende Deine Steuernummer und beachte alle Pflichtangaben auf Rechnungen.

Umsatzsteuerpflicht prüfen


Wenn Du unter 22.000 Euro Umsatz im ersten Jahr bleibst, kannst Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen – so musst Du keine Umsatzsteuer ausweisen.

Buchführung organisieren


Du bist zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) verpflichtet – es lohnt sich, von Anfang an sauber zu dokumentieren.

Versicherungen prüfen


Neben der Krankenversicherung solltest Du über eine Berufshaftpflicht oder Rentenversicherung nachdenken – je nach Berufsfeld.

Fazit: Freiberufler anmelden – einfacher als gedacht


Der Weg in die freiberufliche Selbstständigkeit ist in Deutschland vergleichsweise unkompliziert – vor allem im Vergleich zur Gewerbeanmeldung.
Du musst lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und absenden, und schon bist Du offiziell Freiberufler*in.

Mit den richtigen Informationen, etwas Vorbereitung und einem guten Überblick über Fördermöglichkeiten kannst Du Dir so einen soliden Start ermöglichen.
Wenn Du Deine freiberufliche Tätigkeit anmelden willst, solltest Du nicht zögern – sondern direkt durchstarten!
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